Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boardinghouse Schumann GmbH zum Boardinghouse-Aufnahmevertrag  

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur vorübergehenden kostenpflichtigen Gebrauchsüberlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Boardinghouse Schumann GmbH.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Schumann Boardinghouse Schumann GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Sollte die zugesagte Räumlichkeit nicht verfügbar sein, so ist die Schumann Boardinghouse GmbH berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ohne dass hieraus Ansprüche durch den Kunden hergeleitet werden können.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Boardinghouse Schumann GmbH zustande. Der Boardinghouse Schumann GmbH steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind ausschließlich die Boardinghouse Schumann GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Boardinghouse Schumann GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Boardinghouse-Aufnahmevertrag, sofern der Boardinghouse Schumann GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen die Boardinghouse Schumann GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouse beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Boardinghouse Schumann GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt hierdurch jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Boardinghouse Schumann GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Boardinghouse Schumann GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Die Boardinghouse Schumann GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Boardinghouse Schumann GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Boardinghouse Schumann GmbH erhöht.
  4. Rechnungen der Boardinghouse Schumann GmbH sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, wird der Betrag der Rechnung bei Anreise, bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Boardinghouse Schumann GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Boardinghouse Schumann GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Boardinghouse Schumann GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Die Boardinghouse Schumann GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Boardinghouse Schumann GmbH berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Die Boardinghouse Schumann GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige
    Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Boardinghouse Schumann GmbH aufrechnen oder mindern.

IV. Vertragsdauer

  1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich vorliegend um eine Überlassung des Zimmers nur zum vorübergehenden Gebrauch handelt und daher der Vertrag zum Datum der Abreise endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Die Boardinghouse Schumann GmbH weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Kunde erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Kunde zur Nutzung für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt, stellt der Kunde sicher, dass der/die Nutzer des Zimmers über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
  4. Ein Optionsrecht zur Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vereinbart. Sofern der Kunde dennoch eine Nutzung des Zimmers fortführen möchte, wird eigens über einen neuen Beherbergungsvertrag verhandelt. Dieser ggf. neu abzuschließende Beherbergungsvertrag steht in keiner Verbindung mit dem ursprünglichen Vertrag.
  5. Die Boardinghouse Schumann GmbH hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Kunden zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren.

V. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme von
    Leistungen der Boardinghouse Schumann GmbH

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Boardinghouse Schumann GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Boardinghouse Schumann GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen der Boardinghouse Schumann GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Boardinghouse Schumann GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Boardinghouse Schumann GmbH in Textform ausübt.
  3. Eine Buchung ist verbindlich. Eine Stornierung seitens des Kunden bedarf der Bestätigung durch die Boardinghouse Schumann GmbH in Textform. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Boardinghouse Schumann GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Überlassung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig überlassen, so kann die Boardinghouse Schumann GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der Boardinghouse Schumann GmbH pauschalieren.
    Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Entschädigung gemäß nachfolgender Stornobedingungen zu zahlen:

    Buchungen zwischen 1 – 3 Nächte (Kurzzeitaufenthalt):
    - bei einer Stornierung bis 5 Tage vor geplanter Anreise: kostenfrei
    - bei einer Stornierung bis 1 Tag vor Anreise: 50% des vertraglich vereinbarten Preises
    - bei einer Stornierung am Anreisetag, sowie vorzeitiger Abreise: 90% des vertraglich vereinbarten Preises

    Buchungen zwischen 4 – 14 Nächte (Kurzzeitaufenthalt):
    - bei einer Stornierung bis 10 Tage vor geplanter Anreise: kostenfrei
    - bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Anreise: 50% des vertraglich vereinbarten Preises
    - bei einer Stornierung am Anreisetag, sowie vorzeitiger Abreise: 90% des vertraglich vereinbarten Preises

    Buchungen zwischen 15 – 29 Nächte (Langzeitaufenthalt):
    - bei einer Stornierung bis 15 Tage vor geplanter Anreise: kostenfrei
    - bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Anreise: 30% des vertraglich vereinbarten Preises
    - bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Anreise: 50% des vertraglich vereinbarten Preises
    - bei einer Stornierung am Anreisetag, sowie vorzeitiger Abreise: 90% des vertraglich vereinbarten Preises

    Buchungen ab 30 Nächte:
    - bei einer Stornierung bis 20 Tage vor geplanter Anreise: 20% des vertraglich vereinbarten Preises
    - bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Anreise: 30% des vertraglich vereinbarten Preises (max. für einen Monat)
    - bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Anreise: 50% des vertraglich vereinbarten Preises (max. für einen Monat)
    - bei einer Stornierung bis 5 Tage vor Anreise: 75% des vertraglich vereinbarten Preises (max. für einen Monat)
    - bei einer Stornierung am Anreisetag, sowie vorzeitiger Abreise: 90% des vereinbarten Preises (max. für einen Monat)
    Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Für Einzel- oder Gruppenübernachtungen zu Messe- & Eventzeiten gelten gesonderte Stornierungsbedingungen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 12 Wochen vor Anreise möglich, danach werden 100% der Gesamtsumme berechnet.

VI. Rücktrittsrecht der Boardinghouse Schumann GmbH

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Boardinghouse Schumann GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Boardinghouse Schumann GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer der Boardinghouse Schumann GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Boardinghouse Schumann GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Boardinghouse Schumann GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    - höhere Gewalt oder andere vom der Boardinghouse Schumann GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
      machen;
    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht
      werden;
    - die Boardinghouse Schumann GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Boardinghouse Schumann GmbH
      Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Boardinghouse Schumann GmbH der Öffentlichkeit gefährden
      kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Boardinghouse Schumann GmbH zuzurechnen ist;
    - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt der Boardinghouse Schumann GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Boardinghouse Schumann GmbH spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Boardinghouse Schumann GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Boardinghouse Schumann GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Der Kunde ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang verpflichtet. Die Boardinghouse Schumann GmbH behält sich vor, Schadenersatz für Mängel, die durch den Kunden verursacht wurden, zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars, im überlassenen Zimmer verursachte Wasser- und Brandschäden sowie die dadurch entstandenen Auswirkungen, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen.

VIII. Haftung der Boardinghouse Schumann GmbH

  1. Die Boardinghouse Schumann GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Boardinghouse Schumann GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Boardinghouse Schumann GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Boardinghouse Schumann GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Boardinghouse Schumann GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Boardinghouse Schumann GmbH auftreten, wird die Boardinghouse Schumann GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Boardinghouse Schumann GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
    wünscht, bedarf es einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Boardinghouse Schumann GmbH.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in Garage oder auf einem Parkplatz der Boardinghouse Schumann GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Boardinghouse Schumann GmbH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Boardinghouse Schumann GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1, Sätze 2 bis 4 gilt bzw. gelten entsprechend.

    Die Benutzungsbedingungen für oberirdische Stellplätze finden Sie beigefügt.

IX. Inventar, Benutzung Stellplatz und Hausordnung

  1. In jedem Zimmer hängen eine Inventarliste sowie die Hausordnung der Boardinghouse Schumann GmbH aus. Diese sind Bestandteil des Beherbergungsvertrags und werden vom Kunden akzeptiert. Der Kunde hat bei Vertragsabschluss die Möglichkeit die Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln der Hausordnung bei der Nutzung der Zimmer einzuhalten. Schäden oder Mängel in den überlassenen Räumlichkeiten sind der Boardinghouse Schumann GmbH unverzüglich mitzuteilen. Sollten vor oder bei Abreise des Kunden Schäden an Gegenständen oder Unvollständigkeit festgestellt werden, so haftet der Kunde, außer er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat.
  3. Der Kunde hat Kenntnis und akzeptiert die Benutzungsbedingungen der Boardinghouse Schumann GmbH für oberirdische Stellplätze.
  4. Die Hausordnung sowie die Benutzungsbedingungen sind auf der Website der Boardinghouse Schumann GmbH veröffentlicht und können zudem am Empfang eingesehen werden bzw. hängen dort zur Einsicht aus.
  5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Einbauten vorzunehmen, sowie gestalterische, bauliche oder technische Veränderungen der Räumlichkeiten vorzunehmen.
  6. Mit Ausnahme einer Kaffeemaschine und dem Wasserkocher ist das Benutzen weiterer, nicht bereits im Zimmer vorhandener, elektrischer Küchengeräte nicht gestattet.
  7. Das Rauchen in den Räumlichkeiten, in den Fluren, im Treppenhaus, sowie im Waschraum ist nicht gestattet. Das Rauchverbot im gesamten Gebäude dient vor allem dem Brandschutz. Vor dem Haupteingang, im Innenhof sowie auf den Terrassen im 2. OG besteht die Möglichkeit zum Rauchen. Bei Verstoß gegen das strikte Rauchverbot in den Räumlichkeiten, werden wir eine Pauschale für den Schadenersatz i. H. v. 250,00 EUR in Rechnung stellen.
  8. Wir weisen alle Kunden & Besucher unseres Boardinghouses darauf hin, dass wir ein Videoüberwachungssystem betreiben.
    Dies erfolgt ausschließlich aus folgenden Gründen:
    1. Schutz unserer Mitarbeiter
    2. Verhütung von Diebstählen oder sonstigen Straftaten
    3. Zur Aufklärung von Unfällen auf dem Gelände

      Unser Videoüberwachungssystem erfasst folgende Bereiche:
      Alle öffentlichen Bereiche innerhalb des Gebäudes, zu denen Kunden & Besucher freien Zugang haben (Eingangsbereich, Flure, Treppenhäuser).
      Es erfolgt selbstverständlich keine Videoüberwachung innerhalb der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, sowie Sanitäranlagen.
      Die Aufzeichnung erfolgt lückenlos (24h / Tag) und wird nach 356 Tagen gelöscht.

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Boardinghouse-Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist 85057 Ingolstadt.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Boardinghouse Schumann GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz der Boardinghouse Schumann GmbH.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Boardinghouse-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.